Endkundenabrechnung in Telekommunika-tionsnetzen

Die Anbieter von Telekommunikationsnetzen sind dazu verpflichtet, die Abläufe in ihren Netzen nach den entsprechenden Gesetzen zu planen und umzusetzen. Der Schutz des Endkunden steht dabei an oberster Stelle.

 

 

Normgerechte technische Dienstleistungen nach § 45c TKG

Anbieter öffentlicher Telekommunikationsdienste sind nach § 45c TKG gegenüber dem Teilnehmer zur Einhaltungen der erforderlichen Normen verpflichtet. "Normgerecht" bedeutet hier, dass die Anbieter ihrem Kunden die versprochene Leistung liefern, also unter anderem die entprechenden Up- und Downloadraten. Die Bundesnetzagentur bietet dem Verbraucher im Rahmen einer Studie auf ihrer Internetseite ein einfaches Mittel zur Überprüfung seines Internetanschlusses und der tatsächlich verfügbaren Datenübertragungsraten an.

Wir bieten hier Leistungen zur Überprüfung der Dienstleistungen an. Durch Messungen oder ähnliches sichern wir ab, ob der geprüfte Anschluss den geforderten Normen entspricht.

Abrechnungssysteme nach § 45g TKG

Gemäß § 45g des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sind Anbieter für Telekommunikationsdienste dazu verpflichtet, Dauer, Zeitpunkt, relevante Entfernungszonen und Datenmenge einer Verbindung zu ermitteln.

Die obigen Voraussetzungen zu Abrechnungsgenauigkeit und Entgeltrichtigkeit sind einmal jährlich durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige oder vergleichbare Stellen überprüfen zu lassen. Das Ergebnis muss der Bundesnetzagentur vorgelegt werden.

Unser Sachverständiger Josef Ledermann bietet die Prüfung als Komplettpaket an.

Technischer Prüfbericht nach § 45i TKG

Der BGH urteilte, dass nach § 45i TKG Kunden Ihre Telefonrechnung innerhalb von 8 Wochen beanstanden können. Der Anbieter muss die betroffenen Verbindungsaufkommen - natürlich unter Wahrung der Datenschutzrichtlinien - überprüfen und einen technischen Prüfbericht anfertigen. Hier finden Sie das Urteil.

Wir übernehmen hier beraterische Tätigkeit bei der technischen Umsetzung. Im Einzelfall führen wir den geforderten, technischen Prüfbericht durch.