Anbieter öffentlicher Telekommunikationsdienste sind nach
§ 45c TKG gegenüber dem Teilnehmer zur Einhaltungen der
erforderlichen Normen verpflichtet. "Normgerecht" bedeutet hier, dass die Anbieter ihrem Kunden die versprochene Leistung liefern, also unter anderem die entprechenden Up- und Downloadraten. Die Bundesnetzagentur bietet dem Verbraucher im Rahmen einer Studie auf ihrer
Internetseite ein einfaches Mittel zur Überprüfung seines Internetanschlusses und der tatsächlich verfügbaren Datenübertragungsraten an.
Wir bieten hier Leistungen zur Überprüfung der Dienstleistungen an. Durch Messungen oder ähnliches sichern wir ab, ob der geprüfte Anschluss den geforderten Normen entspricht.