Privatgutachten

Privatgutachten dienen häufig der Aufklärung im Schadensfall, der Bemessung einer Schadenshöhe sowie der Dokumentation im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens. Auftraggeber sind dabei Versicherungen, Unternehmen und Privatpersonen.

Der zu klärende Sachverhalt wird in gemeinsamer Abstimmung im Gutachtenauftrag formuliert. Dieser regelt dann auch die im jeweiligen Fall eingeräumten Befugnisse sowie die Honorierung.

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die Industrie- und Handelskammer München ist ein Garant für die persönliche Unabhängigkeit und Integrität , sowie für das Vorhandensein einer hohen Sachkunde.

Das Ingenieurbüro Ledermann garantiert Ihnen eine unparteiische, unabhängige und weisungsfreie Aufgabenerfüllung.

Aufgrund unseres fundierten Wissens, ständiger Fortbildung und langjähriger Berufspraxis vertstehen wir es, auch komplizierte Materie strukturiert und schnell zu erarbeiten.

Durch die detaillierte Kenntnis von technischen Zusammenhängen und eine sorgfältige Auswertung aller relevanten Faktoren erfolgt eine zielgerichtete Analyse und Bestimmung sowie eine verständliche Ursachenaufbereitung von Mängeln.